Ein Gesundheitsbeauftragter
An Ihrem Urlaubsort wird ein Beauftragter ernannt, der dafür sorgt, dass das Gesundheitsprotokoll umgesetzt wird, dass es von Mitarbeitern und Kunden eingehalten wird und dass ausreichend Material für dessen Umsetzung zur Verfügung steht.
Personal & Schutz
Unser Personal wird mit Masken, hydroalkoholischem Gel, Einweghandschuhen und Plexiglasschutz an der Rezeption ausgestattet.
Jeder Ort wird über eigene Aushänge zu den zu befolgenden Regeln verfügen.
[Aktualisierung]: Ab dem 15.03.2022 sind Masken und Impfpass auf dem Campingplatz nicht mehr obligatorisch.
Barriere-Maßnahmen
Alle von Kunden frequentierten Räumlichkeiten unterliegen besonderen Vorschriften: Zugangszeiten, Personenzahl, Verkehrsrichtung, Öffnungsgenehmigung der Präfektur.
Infrastrukturen (Sanitäranlagen, Waschsalons, Mobilheime)
Die Sanitäranlagen werden so weit wie möglich desinfiziert, bleiben jedoch während der Reinigungsphase unzugänglich und sind STRENGSTENS den Campern vorbehalten, die auf Naturstellplätzen (Zelt, Wohnmobil und Wohnwagen) untergebracht sind.
Gemeinschaftsbereiche (Schwimmbäder, Kinderclub, Kino, Animationen, Grillplatz, Bouleplatz)
Der Zugang zu den Schwimmbädern wird hinsichtlich der Anzahl der Personen, der Dauer und sogar der Ausstattung geregelt. Für das Hallenbad können besondere Vorschriften gelten oder es kann gemäß den geltenden Präfekturbeschlüssen geschlossen werden.
Die Anzahl der Ausstattungen wie Grillplätze und Bouleplätze ist begrenzt, um die Abstandsregeln einzuhalten, und jeder wird gebeten, sich an die Nutzungszeiten zu halten.
Der Zugang zum Kinderclub, sofern er erlaubt ist, erfolgt in einer bestimmten Laufrichtung, und es werden vorzugsweise Aktivitäten im Freien angeboten, bei denen die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Restaurant & Lebensmittelgeschäft
Das Restaurant und das Lebensmittelgeschäft haben eigene Vorschriften bezüglich des Tragens von Masken, der Zugangsbedingungen, der Lieferung oder des Verkaufs zum Mitnehmen.